Individuelle Gesundheitsleistungen
(IGeL):
Die Gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) finanzieren das, was im Sinne des Sozialgesetzbuches
"ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist. Ärztliche Leistungen, die von Patienten gewünscht werden, aber
nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind, dürfen vom Arzt nicht "über
Krankenschein" abgerechnet werden. Sie müssen von den Patienten selbst getragen
werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Liste
sogenannter individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) veröffentlicht, die zwar
nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören, aber aus ärztlicher Sicht
empfehlenswert sind.
Private Krankenversicherungen erstatten in der Mehrzahl diese
Leistungen. Wir möchten, dass unsere gesetzlich versicherten Patienten in
gleicher Weise versorgt sind. Deshalb bieten wir für sie diese Leistungen als
IGeL an.
Erbrachte IGeL berechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ
Stand 1.1.2003). Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten in der
Regel nicht. Die Einzelheiten sind im individuellen Versicherungsvertrag
vereinbart.